AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Leistungen des Österr. Roten Kreuzes, Wagnerstraße 15, 4863 Seewalchen (kurz: Litz), soweit keine anderen Regelungen schriftlich vereinbart wurden. (Stand Jänner 2026)
Vertragsumfang und Gültigkeit
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (elektronisch übermittelten) Reservierungsbestätigung des Litz zustande. Einseitige Buchungsanfragen oder ein übermittelter Buchungsauftrag gilt nicht als bestätigte Buchung.
Veranstaltungen
Das Litz benötigt bei jeder Veranstaltung, bei denen Speisen zubereitet werden, eine Garantiezahl. Diese ist bei Veranstaltungen bis spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, für die das Litz alle Vorbereitungen trifft. Diese Zahl, um maximal 10% zu der vertraglich vereinbarten Personenzahl nach unten abweichend, wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine darüber hinaus gehende Personenanzahl wird zusätzlich verrechnet.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.
Sind für die Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls eine Fremdfirma direkt vom Kunden beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung des Litz arbeiten bzw. Änderungen an der technischen Ausstattung vornehmen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand auf Kosten des Veranstalters wiederherzustellen. Ist während der Dauer der Veranstaltung die ständige Anwesenheit eines Haustechnikers des Litz notwendig, wird ein Stundensatz von € 60,00 (MO-FR.: 08:00 – 16:00 Uhr) in Rechnung gestellt. Bei Bedarf eines Haustechnikers nach 16:00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen wird für jede angefangene Stunde eine Bereitschaftsgebühr in von € 120,00 verrechnet. Der Veranstalter haftet für alle von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiters erklärt der Kunde, das Litz hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderung der AKM schad- und klaglos zu halten.
Stornierung von gebuchten Leistungen (inkludiert Packages Logis Halbpension, Logis Vollpension)
Bis einschließlich 17 Personen:
Bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
6 bis 1 Tag vorher: 50 %
Am Anreisetag / No-Show / Vorzeitige Abreise: 100 %
Ab 18 Personen:
Reduktion im Vorfeld der Anreise:
Bis zum Anreisetag: max. 10 % kostenfrei
Ab 11 % Differenz: voller Differenzbetrag fällig
Berechnungsgrundlage: Teilnehmerstand 6 Monate vor Anreise
Reduktion während des Aufenthalts:
Keine Rückerstattung bei vorzeitiger (auch krankheitsbedingter) Abreise
Gesamtstornierung
Bis 6 Monate vorher: kostenfrei
6 Monate bis 30 Tage vorher: 20 %
29 bis 15 Tage vorher: 50 %
14 bis 8 Tage vorher: 80 %
7 bis 1 Tag vorher: 90 %
Am Anreisetag / No-Show: 100 %
Schadensersatzansprüche – außer bei grober Fahrlässigkeit des Litz– sind gegenüber dem Litz ausgeschlossen. Bei einer Kündigung bleibt der Entgeltanspruch des Litz bestehen – die Höhe richtet sich nach den angeführten Prozentsätzen.
Das Litz empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Buchungen.
Kündigung durch das Litz
Das Litz kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden
- wenn die Buchung oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
- oder wenn wir unser Leitbild oder die Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen oder eine solche Gefährdung zu befürchten ist.
- oder im Fall von höherer Gewalt. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen und Rücktritt durch den Kunden
Die Rechnung aller offenen Leistungen ist bei Abreise zu begleichen, es sei denn es liegt eine schriftliche Kostenübernahme vor. Der Veranstalter haftet auch für Nebenkonsum vom Teilnehmenden. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
Haftung
Das Litz übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von Kunden oder Besuchern in Zimmern, Seminarräumen und allgemein zugänglichen Räumen/Freizeiteinrichtungen mitgebracht werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung des Litz in den reservierten Räumlichkeiten anbringen oder aufstellen zu lassen. Falls dem Litz dabei Schäden entstehen, hat der Kunde, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzen.
Hausordnung
Die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung wird ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt. Die Hausordnung ist auf unserer Homepage einsehbar.